Österreich, Bundesland Salzburg
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2.3 Archivbenutzung: Rechtliche Grundlagen, Benutzungs- gebühren und -beschränkungen

Die Archivsperre im Salzburger Landesarchiv erstreckt sich ohne Einschränkung auf Personalakten und ähnliches datengeschütztes Material auf Verwaltungsakten der vergangenen 50 Jahre sowie auf Gerichtsakten ab dem Jahr 1900 (gleitende 100 Jahre).

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