Italien, Region Lombardei
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2.3 Archivbenutzung: Rechtliche Grundlagen, Benutzungs- gebühren und -beschränkungen

Die Tätigkeit der Archive ist durch den D.P.R. (Decreto del Presidente della Repubblica) n. 1409 vom 30. September 1963 geregelt.

Benutzungsbeschränkungen:

Archivgut, welches sich auf die Außen- und Innenpolitik des Staates bezieht, darf nicht vor Ablauf von 50 Jahren eingesehen werden, Schriftgut, das sich auf private Angelegenheiten natürlicher Personen bezieht, darf frühestens nach 70 Jahren eingesehen werden (art. 21 D.P.R).

Das Innenministerium ist berechtigt, Verkürzungen der Sperrfristen vorzunehmen (D.P.R. 30. Dezember 1975, n. 854).

Die Einsichtnahme ist gebührenfrei. Folgende Leistungen unterliegen Gebühren (Antrag muß auf Stempelpapier gestellt werden):

  • Genehmigung der vollständigen Veröffentlichung der im Staatsarchiv verwahrten Archivalien;
  • Anfertigung von beglaubigten Kopien der im Staatsarchiv verwahrten Archivalien

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