Deutschland, Freistaat Bayern
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1.3 Zuständigkeit und Organisation: Historische Zuständigkeit - Archivgeschichte

Das Staatsarchiv (1806 Kgl. Bayer. Archiv, 1852 Archivkonservatorium, 1875 Kreisarchiv, seit 1921 Staatsarchiv) ist aus dem Archiv der Reichsstadt Nürnberg hervorgegangen, das 1806 in den Besitz des Staates gelangte und zunächst im Rathaus verblieb, bis es 1880 in den Neubau an der Archivstraße verlegt wurde.

Die historische Zuständigkeit umfaßt das Archivgut der vormals reichsunmittelbaren Territorien im heutigen Regierungsbezirk Mittelfranken sowie des auch zum Fränkischen Reichskreis gehörenden Hochstifts Eichstätt (heute Oberbayern). Wichtigste Bestände bzw. Beständegruppen sind: Reichsstadt Nürnberg (Teile des reichsstädtischen Schriftguts auch im Stadtarchiv Nürnberg), Markgraftum Brandenburg-Ansbach, Hochstift und Domkapitel Eichstätt (einschließlich der im Gebiet des Hochstifts gelegenen Klöster), einige Kommenden bzw. Ämter des Deutschen Ordens sowie Teile der Archive der Reichsstädte Dinkelsbühl, Rothenburg o.d.T., Weißenburg i.Bay. und Windsheim, Direktorium und Ort Altmühl der Fränkischen Reichsritterschaft und einige z.T. bedeutende Herrschafts- und Adelsarchive (Pappenheim, Crailsheim, Seckendorff).

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