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1.3 Zuständigkeit und Organisation: Historische Zuständigkeit - Archivgeschichte

Das Staatsarchiv Amberg erwuchs aus dem "Regierungsarchiv" und aus den Registraturen der Mittelbehörden des seit 1329 kurpfälzischen, ab 1628 kurbayerischen Fürstentums der Oberen Pfalz. Erheblichen Zuwachs erfuhren die Bestände durch die verwaltungsmäßige Unterstellung der Landgrafschaft Leuchtenberg 1650 bzw. 1714 und des Herzogtums Pfalz-Sulzbach 1791 unter die Regierung in Amberg. 1799 wurde aus diesen drei Territorien die Provinz Oberpfalz gebildet, das Amberger Regierungsarchiv war nun "Landesarchiv" für diese Provinz und hatte als solches bis 1812 Bestand. In diesem Jahr wurde es als Archivkonservatorium dem Reichsarchiv in München unterstellt. 1820-1837 war das Archiv auf den Status eines Registraturdepots der Regierung in Regensburg herabgedrückt. 1841 als Archivkonservatorium wiedererrichtet und 1875 in Kreisarchiv umbenannt, wuchs es in die Funktion eines Sprengelarchivs hinein, das für die Schriftgutabgaben aller Staatsbehörden im Regierungsbezirk zuständig wurde. Seit 1921 heißt es Staatsarchiv Amberg. Der Belegraum im 1910 erbauten Dienstgebäude an der Archivstraße war in den 70er Jahren erschöpft und konnte durch Um- und Erweiterungsbauten 1984-1987 und die Errichtung einer Außenstelle in Sulzbach-Rosenberg erweitert werden.

In die historische Zuständigkeit des Staatsarchivs fallen die bereits genannten Territorien der Provinz Oberpfalz nebst den darin gelegenen Klöstern, die Behörden des pfalz-neuburgischen Nordgaues sowie die im 18.Jh. und zu Beginn des 19.Jh. an Bayern gefallenen reichsunmittelbaren Herrschaften Breitenegg, Wolfstein (Herrschaften Sulzbürg und Pyrbaum) und Lobkowitz-Störnstein (mit Reichsherrschaft Waldthurn).

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