Italien, Autonome Provinz Trient
  Staatsarchiv Trient
2.3 Archivbenutzung: Rechtliche Grundlagen, Benutzungs- gebühren und -beschränkungen

Der Zugang zum Lesesaal ist gesetzlich geregelt (art.21, legge n. 1409 vom 30. September 1963).

Die Forschungen zu Studienzwecken sind gebührenfrei. Anträge auf beglaubigte Kopien und auf die Genehmigung, Dokumente des Staatsarchivs zu veröffentlichen, sind gebührenpflichtig.

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