Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen (bis 1850):
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Grafschaft Zollern / Fürstentum Hohenzollern-Hechingen (Ho 1ff):
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Regierungs- und Verwaltungsbehörden;
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Justizbehörden;
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Domänenbehörden;
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Forstbehörden;
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Militärbehörden.
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Grafschaft/Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen (Ho 80ff.):
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Regierungs- und Verwaltungsbehörden;
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Justizbehörden;
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Domänenbehörden;
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Forstbehörden;
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Militärbehörden.
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Weltliche Herrschaften und geistliche Institutionen, die 1803/06 von den Fürstentümern Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen mediatisiert und säkularisiert wurden.
Preußischer Regierungsbezirk Sigmaringen (1850-1945):
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Preußische Regierung für die Hohenzollerischen Lande (Ho 235), mit Vorbehörden; angegliederte und nachgeordnete Behörden, Gerichte und Dienststellen.
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